Monarch und Adel

  • Ist der Monarch/die Monarchin (im Folgenden Monarch genannt) der Meinung, dass die Regierung eine Entscheidung getroffen hat, die nicht dem Willen der Mehrheit des Staatsvolkes entspricht, so kann er/sie verbindlich eine Volksabstimmung über die strittige Frage anordnen.
  • Es soll ein für die Bevölkerungsstruktur repräsentatives Gremium (Kontrollrat) geschaffen werden, das den Monarchen bei grobem Fehlverhalten bzw. Unfähigkeit zur Abdankung zwingen kann. Danach tritt automatisch die Thronfolge in Kraft. Dieses Gremium soll von beiden Kammern des Parlamentes sowie dem Kronrat (persönlicher Beraterstab des Monarchen) beschickt werden.

  • Bei der Wiedereinführung der Monarchie soll das derzeit geltende Adelsaufhebungsgesetz dahingehend novelliert werden, dass Personen, deren Vorfahren bis 1918 aufgrund ihrer Leistungen zum Wohl des Landes zum Führen eines Adelstitels berechtigt waren, für sich und ihre Nachkommen dieses Recht wiedererlangen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich die betreffende Person bereits während des republikanischen Interregnums aktiv für die Restauration eingesetzt oder zumindest offen nachweisbar dazu bekannt hat. In allen anderen Fällen gelten die Titel als endgültig erloschen.

    Sämtliche anderen Rechte und Privilegien, außer dem Führen des Prädikats, sind wie schon zur Zeit der Doppelmonarchie abgeschafft. Darüber hinaus sehen wir den Adel grundsätzlich als besonders für den Einsatz zum Wohle der Gesellschaft verpflichtet an.
  • Wir schlagen vor, dass die Anzahl der Mandate, die auf den Anteil der Nichtwähler nach einer Wahl entfallen würden, durch parteifreie Personen besetzt werden, die der Monarch aus verdienten Bürgerinnen und Bürgern auswählt. Damit wären auch die Nicht- und Weisswähler im Parlament vertreten.
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