Asylpolitik

  • Die Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Die Entscheidung über ein allfälliges Bleiberecht (Aufenthaltsstatus) für Asylantragsteller ist getreu dem subsidiären Prinzip auf die unterste Ebene der Verwaltung zu verlagern (Gemeinde). In diese Entscheidung sind vor allem jene einzubinden, die im täglichen Leben tatsächlich mit dem Antragsteller konfrontiert werden (Nachbarn, Lehrer, Bürgermeister, Pfarrer etc.). In diesem Zusammenhang soll die Vergabe des Privilegs einer österreichischen Staatsbürgerschaft durchaus restriktiv gehandhabt werden. Zur sozialrechtlichen Erfassung und zwecks Selbsterhalt (um damit nicht mehr auf Steuerzahlerkosten leben zu müssen), sollen die Asylwerber von Anfang an die Möglichkeit erhalten, in Österreich einer geregelten Arbeit nachzugehen.

  • Es sind die Lasten der aktuellen Asylsuchenden solidarisch auf alle Schengen Mitglieder des EU Raumes zu verteilen, wobei Bevölkerungszahl und Wirtschaftsleistung der einzelnen Staaten entsprechend berücksichtigt werden müssen. Die Sicherung der EU-Außengrenzen ist von allen EU-Staaten solidarisch gemeinsam zu tragen, vor allem die Küstenwache ist massiv zu verstärken. Sollte ein Mitgliedsstaat dies nicht akzeptieren, so soll er aus dem Schengenraum ausgeschlossen werden. Wir begrüßen, dass Slowenien an seiner Schengen Außengrenze zu Kroatien einen Zaun errichtet. Eine Grenzkontrollstation ähnlich wie in Spielfeld sollte auch an der Slowenisch-Kroatischen Grenze errichtet werden. Österreich und Slowenien sollten eng beim Betrieb dieser beiden Registrierzentren für Asylsuchende zusammenarbeiten. Wenn Slowenien diesen Zaun durchgehend errichtet hat, dann ist die Schengen Außengrenze im Süden Österreichs wirksam geschützt und die Errichtung eines durchgehenden Zaunes an der Österreich-Slowenischen Außengrenze ist dann nicht erforderlich.

  • Ist keine einvernehmliche Lösung auf EU-Ebene zu erzielen, soll Österreich mit voller Entschlossenheit seinen staatlichen Verpflichtungen, d.h. Sicherung der österreichischen Grenze, nachkommen und als weiteren Schritt eine Volksabstimmung über den weiteren Verbleib Österreichs in der EU innerhalb der nächsten sechs Monate initiieren.
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