Kaiser Joseph II. - Revolutionär von Gottes Gnaden

Kaiser Joseph II.

Kaiser Joseph II. von Habsburg-Lothringen, Sohn der Kaiserin Maria Theresia, tritt 1780 das Erbe an. Bis dahin war er bereits Mitregent und seit 1765 Kaiser des Römischen Reiches Deutscher Nation. Nun ist er König von Österreich und Ungarn, Fürst von Brabant. Endlich hat er freie Hand und modernisiert radikal das Reich im Sinne der Aufklärung, auch gegen die alten Herrschaftsstrukturen. Joseph II. gelingt es zwar die alten Herrschaften zu brechen, doch entbrennen gegen dessen radikale Reformschritte (Josephinismus) in Ungarn und in den Österreichischen Niederlanden heftige Kämpfe.

1781: Joseph II. beginnt im Habsburger Reich eine "Revolution von oben" und setzt eine Reihe von Reformen durch: 1781 Beeinträchtigen des Klerus und des Adels mit dem Toleranzedikt; 1781 Abschaffung der erblichen Leibeigenschaft; 1783 Errichtung der Bistümer Linz und St. Pölten als Ablöse des Passauer Bistums. 1784 Allgemeines Krankenhaus; 1784 Deutsch als Amtssprache (auch in Ungarn - die Idee wird nie verwirklicht); Aufhebung der Komitatsverfassung in Ungarn; 1786 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch.

1781: Joseph II. bestimmt, obwohl selbst Katholik, am 29. November die Aufhebung "nutzloser Klöster". Darunter versteht er die kontemplativen Klöster, deren erste Aufgabe das Gebet ist und die keine karitativen (wie Krankenpflege), erzieherischen oder pastoralen Werke ausüben. Er hebt damit im österreichisch-ungarischen Gebiet mehr als 700 Klöster auf. Im Herzogtum Brabant kommt es zu über 50 Schließungen. Die Güter der Klöster werden in einen Religionsfonds eingegliedert, der kirchlichen, karitativen und erzieherischen Zielen dienen soll.

1784: Joseph II. schreibt vor, dass keiner seiner Untertanen weiter als eine Stunde Fußmarsch bis zur nächsten Pfarre entfernt sein dürfe. Daraufhin erfolgt die Umwandlung vieler Filialkirchen in Pfarreien. Schon lange vorher war beim Konzil von Trient (1545-1563) bestimmt worden, dass jede Taufe, Hochzeit und Begräbnis in einem Kirchenbuch vermerkt werden müsse, umgesetzt wird das aber zaghaft und erst ein Jahrhundert später.

In diesem Jahr erteilt Joseph II. zudem die Ermächtigung zum Weinverkauf im eigenen Haus und legt somit den Grundstein für unsere berühmten "Heurigen". Der Grund für diese Neuregelung ist, dass in den Kronländern die geltenden Rechte häufig gegen die Bauern ausgelegt werden und so verfügt er, dass es jedem Produzenten freistehe, die Weine eigener Erzeugung zu allen Zeiten des Jahres frei auch an sitzende Gäste, ohne einer förmlichen Ausschankbefugnis zu bedürfen, auszuschenken. Er gewinnt dadurch das Herz der Österreicher, die sich sofort eifrig daran machen, das ganze Land in einen Dauerheurigen zu verwandeln. Die Regelung gilt aber selbstverständlich auch in Vorderösterreich und so gibt es den Heurigen bis heute auch in Baden-Württemberg, statt Heurigenlokal oder Buschenschank sagt man Besenwirtschaft oder Straußwirtschaft, statt Sturm Federweißer.

1787: Das Josephinische Strafgesetz, als allgemeines Gesetz über Verbrechen und deren Bestrafung, löst die Constitutio Criminalis Theresiana ab. Todesstrafen sind nur noch im Standrecht vorgesehen. Das Verfahren (Inquisitionsprinzip) wird in der Kriminalgerichtsordnung 1788 geregelt.

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