- Die Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Die Entscheidung über ein allfälliges Bleiberecht (Aufenthaltsstatus) für Asylantragsteller ist getreu dem subsidiären Prinzip auf die unterste Ebene der Verwaltung zu verlagern (Gemeinde). In diese Entscheidung sind vor allem jene einzubinden, die im täglichen Leben tatsächlich mit dem Antragsteller konfrontiert werden (Nachbarn, Lehrer, Bürgermeister, Pfarrer etc.). In diesem Zusammenhang soll die Vergabe des Privilegs einer österreichischen Staatsbürgerschaft durchaus restriktiv gehandhabt werden. Zur sozialrechtlichen Erfassung und zwecks Selbsterhalt (um damit nicht mehr auf Steuerzahlerkosten leben zu müssen), sollen die Asylwerber von Anfang an die Möglichkeit erhalten, in Österreich einer geregelten Arbeit nachzugehen.
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