Anfragebeantwortung erneut zugunsten der SGA
Kurz nach der Justizministeren hat nun auch Innenminister Günther Platter ein Vorgehen gegen die Monarchisten abgelehnt. Hier die Antwort des Ministers (das Originaldokument finden Sie hier):
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REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Frau |
Günther Platter Herrengasse 7 A-1014 Wien Postfach 100 Tel.: +43 - 1 53126 - 2352 Fax: +43 - 1 53126 - 2191 guenther.platter@bmi.gv.at |
GZ: BMI-VA2200/0004-III/3/2008
Wien, am 19. Februar 2008
zur Zahl 2846/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache und weitere Abgeordnete haben am 19. Dezember 2007 unter der Nummer 2940/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "89 Jahre Republik sind genug" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 (Anm.: Ist Ihnen der genannte Sachverhalt bekannt?): Ja.
Zu Frage 2 (Anm.: War diese Demonstration angemeldet?): Ja.
Zu Frage 3 (Anm.: Wenn ja, welcher Zweck wurde für diese Versammlung angegeben?): Nach dem Bericht der Bundespolizeidirektion Wien als zuständige Versammlungsbehörde sollte laut Versammlungsanzeige vom 30. 10. 2007 im Rahmen dieser Veranstaltung "auf die Nachteile der derzeitigen republikanischen Staatsform hingewiesen werden".
In der Versammlungsanzeige findet sich weiters folgender Satz: "Wir betonen ausdrücklich, dass wir die Einführung der parlamentarischen Monarchie selbstverständlich nur auf dem Boden der derzeit in Österreich geltenden Rechtsordnung propagieren werden."
Zu Frage 4 (Anm.: Ist es grundsätzlich erlaubt für die Abschaffung der Republik Österreich zu
demonstrieren?): Im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist eine Demonstration erlaubt, sofern kein Untersagungs- oder Auflösungsgrund vorliegt.
Zu den Fragen 5 bis 8 (Anm.: Ist die Forderung nach der Abschaffung in Hinblick auf § 248 StGB relevant? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Veranlassungen wurden von den für diese Versammlung zuständigen Sicherheitsbehörden getätigt? Warum wurde diese Versammlung nicht untersagt?): Laut Mitteilung der zuständigen Versammlungsbehörde ergaben sich auf Grund der Versammlungsanzeige keine Hinweise auf eine mögliche Übertretung des § 248 StGB und es wurde auch sonst kein Untersagungsgrund festgestellt. Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2846/J durch die Bundesministerin für Justiz.
Zu Frage 9 und 10 (Anm.: Sind Ihnen die Teilnehmer bekannt? Welche Schritte haben Sie diesbezüglich gesetzt?): Wie die zuständige Versammlungsbehörde berichtet, sind dieser die Teilnehmer nicht bekannt.
Günther Platter (m. p.)
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Somit hat nun die Schwarz-Gelbe Allianz auch vom österreichischen Innenminister das Sanctus.
H. C. Strache hat uns mit diesen Anfragen schaden wollen und uns unser Recht auf Meinungsäußerung absprechen wollen, er hat einen Angriff auf den Pluralismus direkt gestartet. Ob er und seine Kollegen es begreifen, ist fraglich, aber tatsächlich haben sie uns damit einen Dienst erwiesen. Nun ist klar, dass wir uns auf legalem Weg befinden und auch weiterhin kein Verbot zu fürchten haben, und vor allem ist nun deutlich, dass wir als politische Monarchisten n i c h t aus der rechten Ecke des politischen Spektrums kommen, denn nur wer in der Mitte steht, kann von links u n d rechts angegriffen werden!
