Meinungsfreiheit für alle - außer Monarchisten
Am 12. November 2007 hielt die Schwarz-Gelbe Allianz zum 89. Gedenken an die unrechtmäßige Ausrufung der Republik eine Demonstration in der Wiener Innenstadt ab.
Einen Monat später fanden sich auf der Homepage des Österreichischen Parlaments zwei interessante parlamentarische Anfragen, beide durch Österreichs Front-Hetzer H. C. Strache und Kollegen eingebracht. Die erste dieser Anfragen erging am 13. 12. an Justizministerin Berger. Inhaltlich bestand sie aus einem Artikel der "Presse" über die November-Demonstration und folgenden Fragen:
- Ist Ihnen der genannte Sachverhalt bekannt?
- Unter welchen Straftatbestand kann dieses Verhalten subsumiert werden?
- Ist es grundsätzlich erlaubt, für die Abschaffung der Republik Österreich zu demonstrieren?
- In wie weit ist der Straftatbestand des § 248 StGB erfüllt?
- Wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt?
- Wie ist der Verfahrensstand?
- Werden Sie in dieser Hinsicht einen eigenen neuen Straftatbestand schaffen?
An Innenminister Platter ergingen sechs Tage später derselbe Artikel und folgende Fragen:
- Ist Ihnen der geschilderte Fall bekannt?
- War diese Demonstration angemeldet?
- Wenn ja, welcher Zweck wurde für diese Versammlung angegeben?
- Ist es grundsätzlich erlaubt für die Abschaffung der Republik Österreich zu
demonstrieren? - Ist die Forderung nach der Abschaffung in Hinblick auf § 248 StGB relevant?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, welche Veranlassungen wurden von den für diese Versammlung
zuständigen Sicherheitsbehörden getätigt? - Warum wurde diese Versammlung nicht untersagt?
- Sind Ihnen die Teilnehmer bekannt?
- Welche Schritte haben Sie diesbezüglich gesetzt?
Hier finden Sie die Originale: An Justiz und Inneres.
Was sich Strache hier leistet, ist ein unerhörter Angriff auf die Meinungsfreiheit der österreichischen Bürger. Hier wird also gefragt, ob es denn schicklich sei, gegen die Staatsform zu demonstrieren - Manfred Körner, Obmann der SGA, dazu: "Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung zu äußern und gegen Dinge, die er nicht gutheißen kann, zu demonstrieren. Wenn sich also die Staatsform selbst als ineffizient erweist, muss es - auch wenn das den Regierenden nicht passen mag - sein Recht sein, gegen diese Staatsform selbst zu demonstrieren!"
Weiters fragt man an, ob das Gesetz über die "Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole" erfüllt sei. Jeder, der am 12. November den Zug der Monarchisten verfolgte oder über die Medien davon erfuhr, konnte sich von der Friedhaftigkeit dieser Demonstration überzeugen. Hier wurde gegen die Republik demonstriert, doch niemand hat deren Symbole herabgewürdigt - die Demonstration war vollinhaltlich von Polizei wie auch Innenministerium selbst genehmigt, wie im Übrigen auch die Schwarz-Gelbe Allianz selbst.
Wenn Strache also fragt, ob der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft dargestellt wurde, wie der Verfahrensstand sei, warum diese Demo überhaupt genehmigt wurde und wer die Teilnehmer waren, dann wird er nur die Antwort bekommen, dass alles an diesem Ereignis vollauf legal war, und weder ihn noch ein Ministerium hat es zu kümmern, wie die Namen der Demonstranten waren, die am 12. November eine offenbar allzu unangenehme Frage stellten - die Verantwortlichen, den Vorstand der SGA, findet man offen im Internet. Und Hoffnungen auf ein Verbot von Demonstrationen wider die Staatsform sollte sich die FPÖ besser nicht machen, denn das hätte in einem Staat der EU, der einige Monarchien angehören, sowieso keine Chance auf Durchsetzung.
Diese Anfragen machen deutlich, dass sich die deutschnationale Politik offenbar seit 90 Jahren keinen Zentimeter weit bewegt hat. Kann denn sonst eine kleine Demonstration gleich zwei schon beinahe hysterisch wirkende Anfragen wert sein, nur weil darin "Monarchie" und "Habsburg" genannt werden? Offenbar hat man in rechten Kreisen Angst, die Monarchisten könnten erfolgreich sein - ob zu Recht, werden zukünftige Wahlergebnisse zeigen.
